
Zum 01. Juli 2002 gilt in Deutschland das neue Altfahrzeug-Gesetz.
Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen der EU Richtlinie 2000/53/EC in nationales Recht umgesetzt. Altautos müssen, wenn Sie mit dem Ziel der Verwertung endgültig stillgelegt werden sollen, einem anerkannten zertifizierten Demontagebetrieb, einer autorisierten Annahmestelle oder einer vom Hersteller autorisierten Rücknahmestelle zugeleitet werden.
Neu ist: Wenn Ihr Fahrzeug ab dem 01. Juli 2002 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen wurde, übernimmt DAIHATSU unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen der Rücknahme“) die Kosten der Entsorgung.
Der Letzthalter eines Altfahrzeuges kann somit zukünftig unentgeltlich das DAIHATSU-Rücknahmestellennetz zur Verwertung nutzen, um sein Altfahrzeug abgeben, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Die Rückgabe: Ihr Altfahrzeug wird über die von DAIHATSU autorisierten Rücknahmestellen, die Sie mit der Suchfunktion „Rücknahmestellen - Suche“ ermitteln können, zurückgenommen.
Voraussetzungen der Rücknahme
An die unentgeltliche Rücknahme von Altfahrzeugen hat der Gesetzgeber folgende Bedingungen gestellt, die zum Zeitpunkt der Rücknahme erfüllt werden müssen:
Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen der EU Richtlinie 2000/53/EC in nationales Recht umgesetzt. Altautos müssen, wenn Sie mit dem Ziel der Verwertung endgültig stillgelegt werden sollen, einem anerkannten zertifizierten Demontagebetrieb, einer autorisierten Annahmestelle oder einer vom Hersteller autorisierten Rücknahmestelle zugeleitet werden.
Neu ist: Wenn Ihr Fahrzeug ab dem 01. Juli 2002 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen wurde, übernimmt DAIHATSU unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen der Rücknahme“) die Kosten der Entsorgung.
Der Letzthalter eines Altfahrzeuges kann somit zukünftig unentgeltlich das DAIHATSU-Rücknahmestellennetz zur Verwertung nutzen, um sein Altfahrzeug abgeben, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Die Rückgabe: Ihr Altfahrzeug wird über die von DAIHATSU autorisierten Rücknahmestellen, die Sie mit der Suchfunktion „Rücknahmestellen - Suche“ ermitteln können, zurückgenommen.
Voraussetzungen der Rücknahme
An die unentgeltliche Rücknahme von Altfahrzeugen hat der Gesetzgeber folgende Bedingungen gestellt, die zum Zeitpunkt der Rücknahme erfüllt werden müssen:
- Das Fahrzeug ist ab oder nach dem 01. Juli 2002 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen worden. Ab 2007 werden auch Fahrzeuge mit Zulassung vor Juli 2002 unentgeltlich zurückgenommen.
- Das Fahrzeug ist vor der endgültigen Stilllegung zuletzt mindestens einen Monat in der Europäischen Union zugelassen gewesen.
- Das Fahrzeug ist vollständig, es fehlen keine wesentlichen Teile oder Komponenten wie z.B. Motor, Getriebe, Katalysator, elektronische Steuergeräte etc.
- Dem Fahrzeug ist kein Müll, Abfälle oder fahrzeugfremde Dinge hinzugefügt wurden.
- Der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Zulassungsdokument nach der Richtlinie 1999/37/EG wird gemeinsam mit dem Fahrzeug zurückgegeben.

DAIHATSU Deutschland GmbH
Industriestraße 5-11
47918 Tönisvorst
Telefon: 02151 - 705 129
Telefax: 02151 - 705 145
e-mail: r.piotraschke@daihatsu.de
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