A
-
1-2-3 Finanzierung
1-2-3 Finanzierung:
Form der Schlussratenfinanzierung, welche die Vorteile des Leasing mit einem Darlehen verbindet und Ihnen bei Vertragsende drei Wahlmöglichkeiten bietet: 1. Sie geben Ihren Daihatsu bei Ihrem Händler ab und steigen um in einen neuen Daihatsu. 2. Sie fahren Ihren Daihatsu weiter und zahlen die Schlussrate. 3. Sie geben Ihren Daihatsu nach Vertragsende einfach zurück. Neben dem Darlehensvertrag wird ein fester Rückkaufpreis (gleich der Schlussrate) zwischen Ihnen und dem Daihatsu-Händler vereinbart. -
Ablösesumme
Ablösesumme:
Bei vorzeitiger Beendigung eines Kreditvertrages die Summe der noch ausstehenden Raten minus eingesparter Zinsen. Sollten Sie eine vorzeitige Vertragsbeendigung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Daihatsu-Händler. Daihatsu Financial Services berechnet dann Ihre Ablösesumme. -
Anzahlung
Anzahlung:
Vermindert den zu finanzierenden Betrag und folglich auch die Höhe der monatlichen Kreditraten. Diese ist optional bei Abschluss eines Kreditvertrages, wird jedoch von den meisten unserer Privatkunden geleistet. Eine Anzahlung ist auch möglich durch Inzahlunggabe eines Gebrauchtwagens bei Ihrem Daihatsu-Händler. -
Auto-Schutzbrief
Auto-Schutzbrief:
Im Rahmen des Schutzbriefes sind Sie bei Schäden auf Reisen mit dem versicherten Kfz abgesichert. Zu den Leistungen gehören z. B. 24-Std.-Service, Wiederbeschaffung von Geldmitteln, Ersatzteilversand und Krankenrücktransport.
B
-
Bearbeitungsgebühr
Bearbeitungsgebühr:
Gebühr, die für den Kreditabschluss berechnet wird, üblicherweise 2 Prozent.
D
-
Darlehenssumme
Darlehenssumme:
Finanzierungssumme (Betrag, den Sie finanzieren möchten) plus Zinsen und Bearbeitungsgebühr. -
Doppelkarte
Doppelkarte:
Die Aushändigung der Doppelkarte dient als vorläufige Deckungszusage für die Haftpflichtversicherung. Die Doppelkarte ist für die Zulassung eines Fahrzeugs beim zuständigen Straßenverkehrsamt zwingend erforderlich.
E
-
Effektiver Jahreszins
Effektiver Jahreszins:
Nach einer für alle Geldinstitute bindenden Formel unter Einbezug von Bearbeitungsgebühr und Nominalzins errechnet. Dieser "Realzins" gibt Ihnen die tatsächlichen Kosten für Ihren Kredit an. -
Eigentum - Leasing
Eigentum:
Daihatsu Financial Services ist rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingfahrzeuges. Im Kfz-Brief und Fahrzeugschein steht allerdings Ihr Name. -
Eigentum - Finanzierung
Eigentum:
Bis zur Tilgung des Darlehens verbleibt das Fahrzeug im Sicherungseigentum der Daihatsu Financial Services. Im Kfz-Brief steht allerdings Ihr Name.
F
-
Fahrzeugrückgabe
Fahrzeugrückgabe:
Bei Vertragsende geben Sie das Fahrzeug an Ihren Daihatsu-Händler zurück. Dieser erstellt mit Ihnen zusammen ein Rückgabeprotokoll. -
Fahrzeugzustand bei Vertragsende
Fahrzeugzustand bei Vertragsende:
Das Fahrzeug muss sich in einem Zustand befinden, der einer vertragsgemäßen Nutzung und dem Alter des Fahrzeuges entspricht, d.h. unreparierte Unfallschäden und Mängel oder übermäßiger Verschleiß sind nicht vorhanden. -
Finanzierungssumme
Finanzierungssumme:
Fahrzeugkaufpreis minus Anzahlung ergibt die Finanzierungssumme, also den Betrag, den Sie finanzieren möchten.
G
-
Gap-Schutz
Gap-Schutz:
Der GAP-Schutz ("Garantierte Wert-Absicherung") sichert Sie bei Fahrzeugdiebstahl oder Totalschaden ab. Der Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs und dem aktuellen Ablösewert Ihres Leasingvertrags wird durch den GAP-Schutz ersetzt*. Der Ablösewert ergibt sich aus dem Leasinggesamtwert abzüglich aller gezahlten Beträge zum Schadenzeitpunkt. Nicht angerechnet werden Kosten Dritter wie z.B. Abschleppkosten oder Selbstbeteiligungen einer Kaskoversicherung. * Wenn Ihre Versicherung innerhalb von 6 Monaten an die Toyota Leasing GmbH bezahlt hat und alle fälligen Raten beglichen sind. -
Gebrauchtwagenleasing
Gebrauchtwagenleasing:
Sie können auch einen gebrauchten Daihatsu leasen. Ausschlaggebend für die maximal mögliche Laufzeit des Vertrages ist dabei die Erstzulassung des Fahrzeuges. -
Gewerbliches Leasing
Gewerbliches Leasing:
Leasing für Unternehmer und Selbstständige. -
Grüne Versicherungskarte
Grüne Versicherungskarte:
Internationale Versicherungskarte, die bei Ausreisen in Nicht-EU-Länder mitzuführen ist. Damit wird bestätigt, dass der Fahrzeugführer in dem Umfang versichert ist, den das Pflichtversicherungsgesetz des betreffenden Landes vorschreibt.
I
-
Insassen-Unfallversicherung
Insassen-Unfallversicherung:
Versichert sind alle berechtigten Insassen in einem Fahrzeug. Im Vertrag wird eine Versicherungssumme für den Fall der Invalidität und des Todes vereinbart, ebenso die Höhe des Krankenhaustagegeldes und des Genesungsgeldes, wenn gewünscht.
K
-
Kauf des Leasingfahrzeuges
Kauf des Leasingfahrzeuges:
Da es sich bei Leasing um eine Art Miete handelt, ist ein Erwerb des Fahrzeuges durch den Leasingnehmer vom Leasinggeber während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Nach Vertragsende erstellt Ihnen jedoch Ihr Händler gerne ein individuelles Angebot für den Kauf des Gebrauchtwagens. -
Kfz-Versicherung
Kfz-Versicherung:
Bei Abschluss eines Leasingvertrages muss die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Fahrzeugvollversicherung mit abgeschlossen werden. -
Kilometervertrag
Kilometervertrag
Die von Ihnen genannte Gesamtfahrleistung wird vertraglich festgelegt. Bei Rückgabe des Fahrzeuges zum Vertragsende werden gefahrene Mehrkilometer berechnet, Minderkilometer vergütet, wobei in beiden Fällen eine Freigrenze von 2.500 Kilometern berücksichtigt wird. Mögliche Laufzeiten zwischen 12 und 64 Monaten. -
Kilometervertrag
Kilometervertrag:
Die Gesamtfahrleistung in Kilometern wird vertraglich festgelegt. Bei Rückgabe des Fahrzeuges zum Vertragsende werden Ihnen gefahrene Mehrkilometer berechnet bzw. Minderkilometer vergütet, wobei in beiden Fällen eine Freigrenze von 2.500 Kilometern berücksichtigt wird. -
Klassische Finanzierung
Klassische Finanzierung:
Mit gleichbleibenden monatlichen Raten tilgen Sie das Darlehen auf Null. Da sich die Schuldsumme mit fortschreitender Tilgung verringert, sinkt der Zinsanteil der Monatsrate, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt.
L
-
Laufzeit
Laufzeit:
Je nach Finanzierungsform sind Laufzeiten zwischen 12 und maximal 84 Monaten möglich. Sie können die Laufzeit frei wählen. -
Laufzeit
Laufzeit:
Sie können wählen: 12 bis 64 Monate für Kilometerverträge, 30 bis 64 Monate für Restwertverträge, bis zu 64 Monate ab Tag der Erstzulassung für Gebrauchtfahrzeuge. -
Leasing
Leasing:
Ist die Überlassung eines Leasingobjektes an den Leasingnehmer zur Nutzung, vergleichbar einer Miete für einen vertraglich fest vereinbarten Zeitraum. -
Leasinggeber
Leasinggeber:
Ist Daihatsu Financial Services (eine Marke der Toyota Leasing GmbH). -
Leasingnehmer
Leasingnehmer:
Sind Sie als Kunde und Vertragspartner des Leasinggebers. Sie nutzen das Fahrzeug auf Basis des Leasingvertrages und zahlen für die Nutzung. -
Leasingobjekt
Leasingobjekt:
Daihatsu Neu- und Gebrauchtfahrzeuge. -
Leasingplus
Leasingplus:
Tritt ein bei Diebstahl oder Totalschaden, wenn der Leasingvertrag beendet und ein Ablösewert für das Leasingfahrzeug kalkuliert wird. In der Regel ersetzen die Kfz-Versicherungen maximal den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, der dann oftmals niedriger ist als der Ablösewert. Die Differenz ist dann vom Leasingnehmer zu tragen. Sie als Daihatsu Leasing-Kunde profitieren jedoch von leasingplus der Daihatsu Financial Services, das dieses Restrisiko standardmäßig und ohne zusätzliche Kosten für Sie ausschließt. -
Leasingrate
Leasingrate:
"Gebühr", die Sie monatlich für den Wertverlust durch die Nutzung des geleasten Fahrzeuges an den Leasinggeber zahlen. Bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. -
Leasingratenversicherung (LRV)
Leasingratenversicherung (LRV):
Die LRV übernimmt jegliche Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem bestehenden Leasingvertrag bei: - Arbeitsunfähigkeit durch Neuerkrankung oder Unfall (ab der 2. Rate nach Krankheitseintritt bis zu Ihrer Genesung) - Sterbefall durch Neuerkrankung oder Unfall (alle ab dem Todestag noch fällig werdenden Leasingraten) -
Liquidität
Liquidität:
Da beim Leasing nur für die Nutzung des Fahrzeugs gezahlt wird, wird das für Ihr Kfz vorgesehene Budget geringer belastet. Die Leasingraten bleiben außerdem über die gesamte Laufzeit konstant und damit überschaubar.
M
-
Mehr-/Minderkilometer
Mehr-/Minderkilometer:
Nur beim Kilometervertrag: Über die vertraglich fixierte Gesamtfahrleistung hinaus gefahrene Kilometer werden zu einem vertraglich vereinbarten Kilometersatz berechnet. Minderkilometer werden zu einem vertraglich vereinbarten Kilometersatz vergütet. In beiden Fällen gilt eine Freigrenze von 2.500 Kilometern. -
Minderwert
Minderwert:
Differenz gegenüber dem kalkulierten Restwert (=Marktwert des Fahrzeuges bei Vertragsende). Minderwerte, die durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung (nicht beseitigte Unfallschäden, übermäßiger Verschleiß etc.) entstehen, sind vom Leasingnehmer auszugleichen. -
Monatliche (Kredit-) Rate
Monatliche (Kredit-) Rate:
Die monatliche Rate setzt sich zusammen aus dem Tilgungsbetrag und dem Zinsbetrag. Sie bleibt über die gesamte Laufzeit konstant (Ausnahme siehe Schlussratenfinanzierung).
P
-
Prämienkalkulation
Prämienkalkulation:
Die Kalkulation der Versicherungsprämie erfolgt unter Berücksichtigung folgender Basiswerte: "Harte" Tarifmerkmale, wie Regionalklasse und Typklasse des Fahrzeuges. "Weiche" Tarifmerkmale, wie Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugalter, Tarifgruppe etc.
R
-
Ratenzahlung
Ratenzahlung:
Erfolgt monatlich. Die erste Rate ist je nach Auslieferung des Fahrzeuges zum 01. oder 15. des Folgemonats fällig. Die Ratenzahlung wird durch das Lastschrifteinzugverfahren erheblich erleichtert. -
Regionalklasse
Regionalklasse:
Für die Zuordnung zu einer Regionalklasse ist das Kennzeichen maßgebend. In den Regionalklassen definieren die Versicherer die Wagnisstärke der einzelnen Regionen. -
Restrate
Restrate:
Höhere letzte Rate, auch Ballonrate oder Restrate genannt. -
Restschuldversicherung
Restschuldversicherung:
Ergänzt den Darlehensvertrag zu Ihrer Absicherung und der Ihrer Familie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls, einer Neuerkrankung, von Invalidität und Arbeitsunfähigkeit. Sie übernimmt in diesem Fall die Zahlung der ausstehenden Raten und im Todesfall den restlichen Finanzierungsbetrag. -
Restwert
Restwert:
Voraussichtlicher Marktwert des Fahrzeuges (Händlereinkaufspreis) bei Vertragsablauf. Ihr Daihatsu-Händler kalkuliert den Restwert auf Basis der von Daihatsu Financial Services vorgegebenen Werte. Diese werden ständig auf ihre Aktualität und Marktgerechtigkeit hin geprüft; dies gibt Ihnen finanzielle Sicherheit. -
Restwertvertrag
Restwertvertrag
Der voraussichtliche Marktwert des Fahrzeuges bei Vertragsende ist Maßstab für die Bestimmung des Restwertes und wird vertraglich festgelegt. Ist das Fahrzeug dann tatsächlich mit Mehrwert zu veräußern, wird Ihnen der Überschuss bei Folgevertrag zu 100 % vergütet. Ist es weniger wert, als vertraglich fixiert, ist der Minderwert von Ihnen auszugleichen. Mögliche Laufzeiten zwischen 30 und 64 Monaten. -
Restwertvertrag
Restwertvertrag:
Der voraussichtliche Marktwert des Fahrzeugs bei Vertragsablauf wird vertraglich festgelegt. Ist das Fahrzeug zu einem höheren Preis veräußerbar, wird dem Leasingnehmer der Mehrwert zu 75 Prozent vergütet. Ist es zu einem geringeren Betrag als vertraglich fixiert zu verkaufen, ist der Minderwert vom Leasingnehmer auszugleichen. -
Rückkaufpreis
Rückkaufpreis:
Wird im Rahmen eines 1-2-3 Finanzierung Vertrages mit dem Daihatsu-Händler vereinbart. (siehe auch 1-2-3 Finanzierung)
S
-
Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen:
Anmeldung und Versicherung des Fahrzeuges nur über einen bestimmten Zeitraum hinweg. -
Schadenfreiheitsrabatt
Schadenfreiheitsrabatt:
Der Beitrag in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung richtet sich nach den Schadenfreiheitsklassen gemäß den Tarifbestimmungen des Versicherers. Die Einstufung erfolgt jeweils getrennt für Haftpflicht und Vollkasko. Wenn kein Schaden im Kalenderjahr entstanden ist, so bedeutet dies Schadenfreiheit. Der entsprechende Beitragsrabatt richtet sich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse, also der Anzahl der schadenfrei bestehenden Jahre. Sofern Sie einen Unfall verschulden, erfolgt eine Rückstufung im Folgejahr. -
Schlussratenfinanzierung
Schlussratenfinanzierung:
Es wird eine höhere letzte Rate (genannt Schluss-, Rest- oder Ballonrate) zur Tilgung des Darlehens vereinbart. Die restlichen Monatsraten sind entsprechend niedriger und schonen damit die monatlichen Ausgaben. -
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung:
Im Rahmen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung können Sie zwecks Ermäßigung des Beitrages eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Es sind mehrere Varianten möglich, wie z. B. € 150,00 in der Teilkasko und € 325,00 in der Vollkasko. Sofern eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird die jeweilige Entschädigung im Schadenfall um den entsprechenden Selbstbeteiligungsbetrag gekürzt. -
Servicekarte
Servicekarte:
Diese erhalten Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsschein. -
Sicherungsschein
Sicherungsschein:
Ist bei einem finanzierten Fahrzeugkauf erforderlich. Der Versicherer bestätigt damit, dass eine Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für das finanzierte Fahrzeug besteht und verpflichtet sich, im Falle eines Schadens die Entschädigung bis zur Höhe der Kreditschuld an den Kreditgeber zu leisten -
Sonderkonditionen
Sonderkonditionen:
Für bestimmte Daihatsu-Modelle werden für festgelegte Aktionszeiträume Sondernachlässe auf Haftpflicht- und Vollkaskoprämien gewährt. Diese gelten dann für die gesamte Dauer des Versicherungsvertrages. -
Sonderzahlung
Sonderzahlung:
Ist eine "Vorauszahlung" für die Nutzung, mindert folglich die monatlichen Leasingraten. Kann auch durch die Inzahlunggabe eines Gebrauchtwagens bei Ihrem Daihatsu-Händler erbracht werden. -
Steuervorteile
Steuervorteile:
Steuerliche Vorteile ergeben sich vor allem für Unternehmer. Die Leasingraten sind als Betriebsausgaben sofort steuerlich absetzbar; es fällt keine Gewerbesteuer an; die auf die Leasingraten entfallende Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzuziehen. Das Leasingfahrzeug gehört zum Anlagevermögen des Leasinggebers und ist somit für den gewerblichen Leasingnehmer bilanzneutral. Private Leasingnehmer sparen gegenüber dem Kauf eines Fahrzeuges einen Teil der Umsatzsteuer, da sie diese nur auf die Leasingraten zu entrichten haben.
T
-
Tarifgruppen
Tarifgruppen:
Tarifgruppen: N = Normaltarif ohne besondere Regelung, B = Spezialtarif für Beamte (sog. ’B-Bescheinigung’ des Versicherungsnehmers muss vorliegen!) -
Tarifmerkmale
Tarifmerkmale:
Sie haben unmittelbaren Einfluss auf die Versicherungsprämie. Es wird zwischen "harten" und "weichen" Merkmalen unterschieden. "Harte" Merkmale: Regionalklassen und Typklassen. "Weiche" Merkmale: z.B. Garagenbesitz, Wenigfahrer -
Teilfinanzierung
Teilfinanzierung:
Indem Sie eine Anzahlung leisten, finanzieren Sie lediglich einen Teil des Kaufpreises. Da üblicherweise eine Anzahlung geleistet wird, ist dies die meistgenutzte Form der Fahrzeugfinanzierung. -
Teilkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung:
Versichert das Fahrzeug gegen Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Haarwildschäden, Glasbruch, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss, unmittelbare Schäden durch Marderbiss. -
Tilgung
Tilgung:
Abzahlung eines Schuldbetrages in (i.d.R. monatlichen) Teilbeträgen. -
Totalschaden
Totalschaden:
Liegt vor, wenn die Reparaturkosten des verunfallten Fahrzeugs den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen. Ein Gutachter stellt den Restwert sowie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges fest. Ersetzt wird dann der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Ein Totalschaden liegt auch bei Diebstahl des Fahrzeuges vor. -
Typklassen
Typklassen:
Der Beitrag für Pkw in Haftpflicht- und Kaskoversicherung richtet sich nach der sog. ’Typklasse’ des Fahrzeugs. Die Basis bildet die Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. in Berlin (GDV)
U
-
Umschreibung
Umschreibung:
Die Umschreibung des Kreditvertrages auf eine andere Person ist nach Prüfung durch Daihatsu Financial Services möglich. Ihr Daihatsu-Händler erledigt die notwendigen Formalitäten für Sie.
V
-
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung:
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen. Deckung besteht u.a. je nach Vereinbarung für Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. -
Versicherungsbestätigungskarte
Versicherungsbestätigungskarte:
Die Aushändigung der Doppelkarte dient als vorläufige Deckungszusage für die Haftpflichtversicherung. Die Doppelkarte ist für die Zulassung eines Fahrzeugs beim zuständigen Straßenverkehrsamt zwingend erforderlich. -
Vertragsformen
Vertragsformen:
Daihatsu Financial Services bietet zwei Vertragsformen an: den Kilometer- und den Restwertvertrag. -
Vollfinanzierung
Vollfinanzierung:
Finanzierung des vollen Kaufpreises ohne die Leistung einer Anzahlung. -
Vorzeitige Vertragsbeendigung - Finanzierung
Vorzeitige Vertragsbeendigung:
Eine vorzeitige Ablösung des Kreditvertrages vor Ende der vereinbarten Laufzeit ist möglich. Ihr Daihatsu-Händler erledigt die notwendigen Formalitäten für Sie (siehe auch Ablösesumme) -
Vorzeitige Vertragsbeendigung - Leasing
Vorzeitige Vertragsbeendigung:
Da Leasing eine "Miete auf Zeit" ist, bleibt eine vorzeitige Vertragsbeendigung ausgeschlossen. Sie ist nur in Ausnahmefällen aus wichtigem Grund, z. B. bei Totalverlust des Leasingfahrzeuges, möglich; siehe dazu die Allgemeinen Vertragsbedingungen.
W
-
Weiterfinanzierung
Weiterfinanzierung:
Statt bei einer Schlussratenfinanzierung die höhere Schlussrate (Ballon-/Restrate) bar zu begleichen, können Sie diese auch zu den dann gültigen Konditionen finanzieren. Ihr Daihatsu-Händler erledigt die notwendigen Formalitäten für Sie. -
Wenigfahrertarif
Wenigfahrertarif:
Auf Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko werden Nachlässe gewährt, wenn die jährliche Fahrleistung des versicherten Pkw entweder nicht mehr als 9.000 km oder nicht mehr als 15.000 km beträgt.
V
-
Versicherungssteuer
Versicherungssteuer:
Zur Zeit 19%. -
Vollkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung:
Umfasst alle Unfallschäden sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (d.h. nicht Halter, Eigentümer oder Fahrzeugführer), außerdem ein kostenloses Ersatzfahrzeug bei Kaskoschäden, wenn Ihr Toyota bei Ihrem Toyota-Händler repariert wird.
Z
-
Zins
Zins:
"Preis" für die Überlassung von Kapital. -
Zinssatz p.a.
Zinssatz p.a.:
Prozentsatz (auch Nominalzins genannt), zu dem das Kapital für die Dauer der Laufzeit zu verzinsen ist; gewöhnlich bezieht sich der Zinssatz auf ein Jahr (pro annum = p.a.).
